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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.0 Geltung unserer Bedingungen:

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf sein Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.0 Angebote:

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.

2.2 Die Auftragserteilung über den Internet-Shop und der Eingang der Bestätigung per E-Mail kommen einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Auslieferung und Rechnungserteilung kommen einer Auftragsbestätigung gleich.

3.0 Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug:

3.1 Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungspunktes, die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.

3.2 Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst rechtzeitig und vollständig beliefert werden.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

3.4 Im Falle unseres Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten.

4.0 Preise:

4.1 Die Preise sind bei Abgabe an den Endverbraucher Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, bei Abgabe an gewerbliche Kunden oder öffentlichen Institutionen verstehen sich unsere Preise stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.2 Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich, wenn es nicht anders auf unserem Angebot vermerkt ist. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigt uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

5.0 Versand und Gefahrenübergang, Versicherung:

5.1 Wir versenden bei uns bestellte Ware grundsätzlich gegen Bar-Nachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung vorbehalten.

5.2 Der Versand erfolgt versichert. Die Kosten für den versicherten Versand werden dem Kunden pauschal mit EUR 12,– gesondert berechnet.

5.3 Auf Wunsch des Kunden kann eine andere Versandart gewählt werden. Dabei trägt der Kunde das Versandrisiko ab jenem Zeitpunk, wo die Ware von uns dem Transport-Unternehmen übergeben wurde.

6.0 Eigentumsvorbehalt:

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden geliefert Ware vor. (Vorbehaltsware)

6.2 Solange der Kunde nicht im Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit im Vorwege sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung, hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) vorzulegen.

6.3 Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.

6.4 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

7.0 Zahlungsbedingungen:

7.1 Grundsätzlich: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn, Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

8.0 Gewährleistung, Haftung nach Chip-Tuning:

8.1 Chip-Tuning: Hierbei gewähren wir ausdrücklich keine Gewährleistung bzw. Haftung! Einbau oder Verwendung auf eigene Gefahr! Verwendung ausschließlich für Motorsport. Keine StVO Zulassung!  Eintrag oder Motorgarantie sind optional erhältlich und müssen vorab schriftlich bei Firma DELTA CARS GMBH angefragt werden. Werksupdate sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, Schäden oder Mangelfolgeschäden bei der Verwendung von Teilen oder Tuning- Software. Die Verwendung geschieht auf eigene Gefahr.

Unsere Chip-Tuning ist nur für Motorsportzwecke bestimmt und besitz keine StvO Zulassung!

8.2 Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips/Tuning-box die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller, setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört oder Tuningsoftware von der Werkstatt überschrieben(Update)ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. 8.3 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Firma DELTA CARS GMBH schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Tuningmassmahmen oder Softwareprogrammierung entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Betreiber (DELTA CARS GMBH ) von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Dienstleistungen, freizustellen.

8.4 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

8.4.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet die DELTA CARS GMBH nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Käufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.

8.4.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, das heißt, sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.

8.4.3 Der Käufer ist verpflichtet, der Firma DELTA CARS GMBH die beanstandete Kaufsache zur Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

8.4.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma DELTA CARS GMBH berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

8.4.5 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer die Firma DELTA CARS GMBH möglichst unverzüglich zu informieren.

8.4.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaften Einbaus oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.4.7 Erwirbt der Käufer gemäß Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, beziehen sich die Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder aus Sachmängelhaftung stets auf das einzelne, von Mängel betroffene Gerät, keinesfalls auf alle Geräte oder das gesamte System. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.

8.4.8 Nach heutigem Stand der Technik ist nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernimmt die Firma DELTA CARS GMBH nur dann eine Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von der Firma DELTA CARS GMBH bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen vom Käufer bezogenen und fremden (nicht vom Käufer bezogenen) Baugruppen auf, stellt der Käufer die Firma DELTA CARS GMBH von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.

8.4.9 Die Firma DELTA CARS GMBH haftete für die gelieferte Software nicht für eventuelle Verletzungen von Urheberrechten.

8.4.10 Wird der Liefergegenstand beim Einbau in Fahrzeuge oder beim Einsetzen von Teilen, die im Rennsport oder in entsprechenden Wettbewerben Verwendung finden, vom Käufer oder Dritten verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Firma DELTA CARS GMBH beseitigt, wird die Firma DELTA CARS GMBH von ihrer Gewährleistungspflicht frei. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Einbau des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Werden gelieferte Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis oder Abnahme erforderlich, so leistet die Firma DELTA CARS GMBH für die Erteilung keine Gewähr.

8.4.11 Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt.

8.4.12 Rückgriffs Ansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit der Firma DELTA CARS GMBH abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffs berechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.

8.4.13 Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt „Allgemeine Haftungsbegrenzung“

„Allgemeine Haftungsbegrenzung“

8.4.14 Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

8.4.15 Die Haftung für Schäden an anderen Teilen und Folgeschäden (zum Beispiel Einbauschäden, Motorschäden usw.) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4.16 Die Firma DELTA CARS GMBH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.

8.4.17 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-, Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Firma DELTA CARS GMBH insoweit von jeder Haftung frei.

8.4.18 Die Firma DELTA CARS GMBH verpflichtet sich, ihre Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

9.0 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

9.1 Der Kunde kann – wenn er Verbraucher ist – seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung; jedoch nicht vor Erhalt der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

DELTA CARS GMBH
Wenhartgasse 26
A- 1210 Wien

9.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Kunde wird gebeten, die Sache unbenutzt, originalverpackt und inklusive des kompletten Zubehörs und der Originalrechnung (keine Kopie) zurückzusenden. Wird die Originalrechnung nicht beigefügt, kann dies dazu führen, dass die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird, vgl. dazu § 14c UStG.

Die Wirksamkeit des Widerrufs ist hiervon jedoch unabhängig.

Kann der Kunde die empfangene Leistung/Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Firma DELTA CARS GMBH insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Dies gilt bei der Überlassung von Sachen auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme derselben entstandene Verschlechterung, es sei denn, die Verschlechterung der Sache ist ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.

Im Falle des Widerrufs hat der Kunde die Kosten für die Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Die Gefahr der Rücksendung tragen wir.

Nicht paketversandfähige Waren werden bei dem Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Willenserklärung erfüllen.

Widerruf wird von uns nur in eine Schriftform akzeptiert.

9.3 Rechtliche Hinweise zum Einbau und Betrieb einer Leistungssteigerung

Eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs durch Chiptuning bzw. Zusatzsteuergeräte muss in Deutschland und Österreich grundsätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Eintragung ist nur dann problemlos möglich, wenn der Chiptuner für das jeweilige Fahrzeugmodell ein so genanntes TÜV-Teilegutachten verfügbar hat. Das Betreiben einer Leistungssteigerung ohne Änderungsabnahme durch den TÜV oder eine ähnliche Institution und Eintragung hat den Verlust der Betriebserlaubnis und damit den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge! Das Betreiben einer Leistungssteigerung kann zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen. Da wir in viele Länder weltweit unsere Tuningsoftware bzw. Zusatzmodule versenden und sich die Anforderungen für den TÜV in jedem Land unterscheiden, werden unsere Produkte meistens ohne TÜV-Teilegutachten ausgeliefert. Der Kunde hat selbst für die Eintragung Sorge zu tragen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Einzelabnahme weitere erhebliche Kosten entstehen.